kompetenzen
Bau- und Immobilienrecht
Das Mandat auf dem Gebiete des Immobilienrechts umfasst die Gestaltung von Verträgen sowie die Vertragsprüfung von Grundstückskaufverträgen, Kaufverträge über Eigentumswohnungen oder die Bildung von Wohneigentum, wobei wir dabei mit uns kooperierenden Notaren zusammenarbeiten. Darüber hinaus beraten wir Sie in den Bereichen Zwangs- und Teilungsversteigerungsrecht, Grunddienstbarkeiten (Notwegerecht, Leitungsrecht) sowie Katasterverfahren und altrechtliche Verfahren aus dem ehemaligen DDR-Recht, darunter Bodensonderung und Sachenrechtsbereinigung.
Steuerrecht
Wirtschaftsstrafrecht
Verwaltungsrecht
Handels- und Gesellschaftsrecht
Das handelsrechtliche Mandat umfasst Handelssachen, Ansprüche von Handelsvertretern und Vertragshändlern, Verfahren nach dem UN-Kaufrecht, Handelskauf, Kommissionsgeschäfte und sonstige Handelsgeschäfte sowie Scheck- und Wechselrecht und Bankgeschäfte.
Das gesellschaftsrechtliche Mandat umfasst die Beratung der Gesellschafter gegenüber der Gesellschaft und Dritten sowie die Beratung bei Gründung und Anteilsübertragung von Geschäftsanteilen an Handelsgesellschaften, das Personengesellschaftsrecht und das Kapitalgesellschaftsrecht, darunter die GmbH´s und Aktiengesellschaften. Wir beraten und begleiten Sie auch in Gesellschafterversammlungen.
Erbrecht und Stiftungsrecht
Das erbrechtliche Mandat umfasst die Beratung bei der Aufsetzung von Testamenten und Erbverträgen. Darüber hinaus stehe ich Ihnen als Testamentsvollstrecker zur Verfügung und beraten Sie bei der Aufsetzung von Patientenverfügungen und Generalvollmachten.
Als Vorstand mehrerer Stiftungen begleiten wir Sie bei der Gründung von Stiftung und/oder Durchführung von Zustiftungen unter Einbeziehung von steuerrechtlichen Erwägungen und/oder bei der Aufsetzung von Vermächtnissen.
Europarecht
Das europarechtliche Mandat umfasst die Beratung und Begleitung bei Vorabentscheidungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, Teilnahme an mündlichen Verhandlungen in Luxemburg und Plädoyers. Daneben umfasst die europarechtliche Beratung die Einbeziehung von europarechtlichen Vorgaben in die übrigen nationalen Rechtsgebiete. Dabei berate ich Sie im Rahmen der Gleichbehandlungsrichtlinie von Männern und Frauen, der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie im Rahmen der Verordnung über die Freizügigkeit, der Dienstleistungrichtlinie und der Verordnung über Beihilfen und betreffend den freien Warenverkehr.
Darüber hinaus berate ich Sie auch bei grenzüberschreitendem Rechtsverkehr und Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des internationalen Privat- und Verfahrensrechts und dort der EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12.12.2012 sowie dem sogenannten Brüssler Übereinkommen über gerichtliche Zuständigkeiten und Vollstreckung sowie bezüglich des internationalen Privatrechts, darunter Rom I -Verordnung über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht sowie die Rom II-Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht.